Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
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Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
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Speicherdauer
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Die tägliche Hausarbeit wie beispielsweise das Kochen oder Saubermachen ist oft zeitaufwändig. Darüber hinaus ist diese Arbeit häufig ungleich zwischen Frauen und Männern aufgeteilt, Frauen erledigen im Durchschnitt den weit größeren Anteil dieser Tätigkeiten. Um sowohl Frauen als auch Männern zu ermöglichen, in dem von ihnen gewünschten Umfang erwerbstätig sein zu können, sind deshalb externe Angebote zur Unterstützung im Haushalt wichtig.
Der Markt für Haushaltsnahe Dienstleistungen ist noch relativ jung und vielerorts noch wenig transparent. Hier ist Wissenswertes zur Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen zusammengefasst.
Im Rahmen des Projekts „Haushalte als Arbeitgeber“ hat die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands e. V. (kfd) eine Informationsbroschüre mit Anregungen für die Praxis veröffentlicht.
Aufwendungen für Dienstleistungen, die von Dritten im Haushalt gegen Entgelt erbracht werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerermäßigend berücksichtigt werden.
Personen- und Haushaltsbezogene Dienstleistungen: Die zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) gehörende Minijob-Zentrale bietet eine deutschlandweite Haushaltsjob-Börse im Internet an.
Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob wichtige Qualitätsstandards bei der Beauftragung von haushaltsnahen Dienstleistungen eingehalten werden.