Checkliste Was macht gute Dienstleistungen aus?

Sprühflasche und Putzlappen in der Hand beim Putzen einer Fensterscheibe
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Eine noch umfangreichere Checkliste mit wertvollen Hinweisen für Anbieter:innen bietet die Broschüre „Qualitätssicherung für haushaltsnahe Dienstleistungen –Checkliste für Anbieter“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Information und Beratung

1. Datenschutz

Sie können einer Datenschutzerklärung entnehmen, wozu Ihre persönlichen Daten verwendet werden. Auf Nachfrage können Sie Einsicht in die Daten nehmen.

2. Informationszugang

Alle dargestellten Informationen sind verständlich formuliert und einfach zugänglich.

3. Informationsangebot oder -umfang

Sie können sich sowohl über die Anbieterin oder den Anbieter selbst sowie über das Leistungsspektrum als auch über die Angebote detailliert informieren.

4. Fördermöglichkeiten

Sie erfahren, für welche haushaltsnahen Dienstleistungen Sie gegebenenfalls eine Förderung beantragen können und wie Sie die Förderung beantragen.

5. Kostenloses Informationsgespräch und Erstbesuch vor Vertragsabschluss

Bevor Sie einen Vertrag über ein Dienstleistungsangebot abschließen, führen Sie ein ausführliches Gespräch mit einer hauswirtschaftlich qualifizierten Fachkraft. Dabei werden folgende Punkte erläutert:

  • Art der Dienstleistung
  • Datenschutz
  • Besprechung von Art, Dauer, Häufigkeit und individuellen Wünschen
  • Preis und Zahlungsmodalitäten
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Vor Abschluss des Vertrags wird Ihnen eine Bedenkzeit eingeräumt.

Serviceangebot

1. Erreichbarkeit und Ansprechpersonen

Das von Ihnen beauftragte Dienstleistungsunternehmen hat feste Geschäftszeiten und ist während dieser Zeiten für Sie erreichbar. Sie haben eine feste Ansprechperson, die zeitnah auf Ihre Anfragen reagiert.

Vertrag

1. Schriftlicher Dienstleistungsvertrag

Sie schließen mit dem ausgewählten Dienstleistungsanbieter einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag. Dieser ist übersichtlich gestaltet und verständlich formuliert. Er informiert über Art, Umfang, Häufigkeit und Preis der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Auf Wunsch erhalten Sie vor Vertragsabschluss einen Mustervertrag und die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Kündigung

Der Zeitraum, in dem Sie den Vertrag kündigen können, ist geregelt und die Kündigungsfrist explizit festgehalten. Bei schwerwiegenden Gründen können Sie den Dienstleistungsvertrag fristlos kündigen. Bei Preiserhöhungen wird Ihnen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

3. Absage von Einsätzen Ihrerseits

Sie können die Termine für die Dienstleistungen absagen. Im Dienstleistungsvertrag sind die entsprechenden Fristen und die sich aus der Absage ergebenden Kosten aufgeführt.

4. Sonderregelungen für unregelmäßige oder einmalige, nicht regelmäßige Einsätze

Sollten Sie bestimmte Dienstleistungen nur in unregelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen, gelten bestimmte Sonderregelungen, die im Dienstleistungsvertrag festgehalten sind.

5. Regelungen für den Schadensfall – Haftung der bzw. des Dienstleistenden

Sollte während der Arbeit in oder um Ihr Haus oder Ihre Wohnung ein Schaden entstehen, finden Sie im Dienstleistungsvertrag eine Regelung, wie mit dem Schaden umgegangen wird.

Organisation der Dienstleistung

1. Zuverlässige Durchführung der Dienstleistung

Vereinbarte Termine werden eingehalten. Sollten die jeweiligen Dienstleistenden ausfallen, sorgt Ihr Anbieter für adäquaten Ersatz. Muss ein Termin abgesagt werden, wird Ihnen dies frühzeitig mitgeteilt.

2. Qualifiziertes Personal

Die von Ihnen gebuchte Haushaltshilfe arbeitet serviceorientiert, hat ein angenehmes Auftreten und achtet Ihre Privatsphäre. Sie ist fachkundig, für die jeweilige Dienstleistung qualifiziert und arbeitet selbstständig. Auf Ihre Wünsche reagiert sie flexibel. Die Haushaltshilfe spricht Deutsch oder Ihre Muttersprache.

3. Versicherung

Das von Ihnen beauftragte Dienstleistungsunternehmen und seine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sind gegen Schäden und eintretende Unfälle versichert.

4. Beachtung individueller Wünsche

Die beauftragte dienstleistende Person fragt Sie aktiv nach Ihren persönlichen Wünschen hinsichtlich der Arbeitsweise und hält diese möglichst im Dienstleistungsvertrag fest.

5. Schlüsselmanagement

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Haus-/Wohnungsschlüssel bei der oder dem beauftragten Dienstleistenden aufbewahren.

Qualitätsmanagement

1. Qualitätskontrollen

Die beauftragte dienstleistende Person führt selbstständig in regelmäßigen Abständen Befragungen zur Qualität der angebotenen Dienstleistungen durch und ergreift Maßnahmen, um eventuell Missstände zu beseitigen.

2. Beschwerdemanagement

Bei eventuellen Beschwerden ist genau geregelt, wie und wem Sie diese übermitteln.

Rechnungsstellung

1. Regelmäßigkeit

Bei regelmäßig erbrachten Dienstleistungen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.

2. Leistungsgerechte Rechnungsstellung

Nur tatsächlich erbrachte Leistungen sind in der Rechnung aufgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach Arbeitsaufwand und nicht stundenweise (zum Beispiel in 15-Minuten-Schritten).

3. Preisinformationen

Die aktuell geltenden Preise sind einfach zugänglich und als Übersicht verfügbar. Darin ist die Zusammensetzung des Preises für die jeweilige Dienstleistung ersichtlich. Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen. Preiserhöhungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt.

4. Keine Vorauszahlungen

Außer beim Einsatz von Gutscheinen sind keine Vorauszahlungen für noch zu erbringende Leistungen möglich.

5. Steuerliche Absetzbarkeit

Rechnung und Zahlungsabwicklung erfolgen so, dass die Dienstleistung steuerlich absetzbar ist. Dazu zahlen Sie beispielsweise per Überweisung oder Einzugsermächtigung.

Gibt es ein Branchen-Gütesiegel?

Ein unabhängiges und einheitliches Branchen-Gütesiegel gibt es bislang nicht. Als vergleichbare Gütekriterien kann neben den Verbandsmitgliedschaften der Dienstleistungsunternehmen eine DIN als Orientierung dienen: die DIN SPEC 77003 „Personen-und haushaltsbezogene Dienstleistungen –Information, Beratung und Vermittlung“. Diese DIN-Spezifikation gibt es seit April 2015. Sie dient der Standardisierung von Dienstleistungen und legt Anforderungen an Dienstleistungen in diesem Bereich fest. Unternehmen, die diese erfüllen, können ihr Angebot mit einem entsprechenden Hinweis kennzeichnen. Weitere Informationen zur DIN-Spezifikation erhalten Sie direkt beim Deutschen Institut für Normung (DIN).