
Welche Rechte habe geringfügig Beschäftigte? Antworten auf diese Fragen erhalten Interessierte kurz und verständlich erklärt auf dem Portal "Das minijobber-magazin" der Minijob-Zentrale. Es informiert unter anderem über folgende Themen: Arbeitsvertrag, Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen sowie Kündigungsschutz.
Minijobber:innen könnten, so lautet ein Tipp, ihre geringfügige Beschäftigung als Sprungbrett in einen Vollzeitjob nutzen und sich betriebsintern auf passende freie Stellen bewerben. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, diese Bewerbungen bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.