Fördermittel zur Digitalisierung Ihres Unternehmens Förderprogramm „go-digital“ bis 2024 verlängert

Hände einer Person, die vor einem Bildschirm gestikuliert
© Headway / Unsplash

Bürokratie im Unternehmen abbauen, betriebswirtschaftliche Abläufe verbessern, das Personalmanagement und den Einkauf vereinfachen, neue Geschäftsmodelle etablieren: Digitale Strukturen und Prozesse im Unternehmen zu implementieren, kann von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und zukunftsorientiert auszurichten. Doch es bedarf einer gewissen Fachkenntnis, um digitale Veränderungsprozesse zielgerichtet umzusetzen. Das Know-how und die Begleitung der für das Programm „go-digital“ autorisierten Beratungsunternehmen kann kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe unterstützen, die passenden Maßnahmen für ihren Betrieb zu identifizieren und umzusetzen. Mit einer guten Begleitung lassen sich auch eventuell auftretende Hemmnisse in Bezug auf die Digitalisierung leichter abbauen.

Zu den förderfähigen Beratungsschwerpunkten gehören:

  • Modul 1: Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien.
  • Modul 2: Verbesserung des IT-Schutzniveaus.
  • Modul 3: Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse.
  • Modul 4: Steigerung der Datenkompetenz.
  • Modul 5: Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.

Das Förderprogramm richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die weniger als 100 Vollzeitbeschäftigte haben, im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro hatten und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeitendenzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
  • Start-Ups können im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Inspirationen gesucht?

Wer sich informieren möchte, wie Unternehmen beziehungsweise Handwerksbetriebe den Digitalisierungsprozess in ihrem Unternehmen umgesetzt und welche Ideen sie dafür entwickelt haben, findet unter dem folgenden Link zahlreiche Beispiele aus der Praxis.

Beratungsunternehmen suchen und auswählen

Erfüllen Unternehmen die Fördervoraussetzungen und haben sie sich entschieden, das Programm in Anspruch zu nehmen, können sie mit einem Beratungsunternehmen einen Vertrag abschließen. Um die Antragstellung und alle weiteren Einzelheiten kümmert sich dann das Beratungsunternehmen! Auf der Deutschlandkarte des Programms „go-digital“ finden Interessierte eine Übersicht der autorisierten Beratungsunternehmen.

Veranstaltungen

Das Förderprogramm „go-digital“ wird auch im Rahmen verschiedener Veranstaltungen vorgestellt. Aktuelle Veranstaltungen sind unter dem folgenden Link oder im GAPS-Veranstaltungskalender gelistet.

Hintergrund

Auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie „go-digital“, die Ende 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe, um sich fit für die digitale Zukunft zu machen. Die neue Förderrichtlinie des Programms „go-digital“ trat am 1. Januar 2022 in Kraft, ersetzt die bisherige Fassung und läuft bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Die Richtlinie wird durch den Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt.

Alle Informationen zum Förderprogramm „go-digital“, den Neubewilligungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Interessierte auf den unten angegebenen Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.

Anträge auf Fördermittel für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU können bis auf Weiteres noch eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMWK