Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie Mit Personal- und Weiterbildungsstrukturen Vielfalt und Teilhabe stärken

Zwei Frauen, ein Mann am Schreibtisch mit Laptops - gute Stimmung
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Bei der Richtlinie handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Initiative strebt unter anderem eine stärkere Beteiligung an Weiterbildungen in Unternehmen an. Zudem soll die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen gestärkt werden. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehört es, Sozialpartner, Unternehmen und mögliche Antragssteller:innen zu mobilisieren und zu informieren, die Programmumsetzung inhaltlich zu begleiten und den Fortschritt per Monitoring zu dokumentieren.

Digitalisierung und Vielfalt der Bildungswege: Weiterbildung verändert sich

Zu den Schwerpunkten des Programms zählen Themen wie die Feststellung und Entwicklung beruflicher Kompetenzen. Das umfasst Weiterbildungsangebote in Unternehmen ebenso wie Angebote für Menschen, die keinen formalen Abschluss nachweisen können. Kompetenzfeststellungsverfahren helfen Betroffenen dabei, ihre informell erworbenen Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt sichtbar zu machen und sich bei Bedarf passgenau nachqualifizieren zu können. Darüber hinaus ist das Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt ein wichtiges Themenfeld. Praxisnahe digitale Lernkonzepte sollen in diesem Bereich helfen, Berufs- und Weiterbildungsprofile weiter zu entwickeln. Dritter Schwerpunkt ist die Arbeit an leichteren Übergängen und mehr Durchlässigkeit im Arbeitsmarkt. Dazu zählen das Verringern der Kluft zwischen Angebot und Nachfrage in einigen Branchen durch das gezielte Aufzeigen von Chancen in den entsprechenden Berufen, mehr Informationen zur Vielfalt von Bildungswegen in späteren Lebensphasen sowie eine individuelle, bedarfsgerechte Förderung von jungen Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Regiestelle erhältlich.

Hintergrund

Die Regiestelle „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Projekt läuft vom 01.01.2022 – 31.12.2025. Antragsberechtigt sind unter anderem Tarifparteien, Sozialpartner, Unternehmen und Bildungsträger, also juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Auch öffentliche Unternehmen können eine Förderung beantragen.