Aktuelle Meldung Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Familie - Mann, Frau mit einem Kind auf dem Schoß
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundeskabinett hat am 14. September Gesetzentwürfe zum Bürgergeld und zum Ausgleich der Inflationsfolgen (Inflationsausgleichsgesetz) beschlossen. Insbesondere Familien sollen entlastet werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Bundesregierung hat in der Krise vor allem die Kinder und Familien im Blick. Die aktuellen Preissteigerungen treffen gerade Haushalte mit wenig Geld besonders hart. Das spüren die Menschen jeden Tag, wenn sie das Lebensnotwendige im Supermarkt bezahlen müssen.

Mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen setzen wir zentrale Bestandteile des dritten Entlastungspakets um und entlasten so gezielt vor allem Familien und alle, die Angst haben, bald ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können."

Familien besser unterstützen

Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet.

Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die heute beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.

Kinder vor Armut schützen

Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.

Höherer Kinderzuschlag - zusätzlich zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine zielgenaue Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Ihn erhalten Eltern, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie. Aktuell können Familien durch den Kinderzuschlag bis zu 229 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Die Koalition hat beschlossen, den Kinderzuschlag auf mindestens 250 Euro im Monat zu erhöhen. Mit der Erhöhung stellt die Bundesregierung sicher, dass der Kinderzuschlag auch künftig zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das durchschnittliche Existenzminimum von Kindern deckt.