Qualifizierung Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen zur Weiterbildung

Gebäude mit der Aufschrift am Eingang "Agentur für Arbeit"
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Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden kann, wenn der Weiterbildungsträger zertifiziert ist, die Teilnehmenden die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllen und vor der Weiterbildungsmaßnahme ein Bildungsgutschein an die Teilnehmeri:nnen ausgegeben wurde. Zu den  geförderten Weiterbildungskosten zählen beispielsweise Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrkosten, gegebenenfalls Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für die Kinderbetreuung.

Es ist immer eine vorherige Beratung bei der Arbeitsagentur erforderlich, um die Notwendigkeit der Weiterbildung und die entsprechenden Fördervoraussetzungen zu klären.