FAQ Anerkennung von im Aus­land erworbenen Qualifikationen

Zwei Frauen, ein Mann - das Bild ist durchzogen mit einer Weltkarte
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Wie kann man Zeugnisse anerkennen lassen, die im Ausland erworben wurden?

Um im Ausland erworbene Qualifikationen anerkennen zu lassen, ist fast immer eine Übersetzung der Originaldokumente notwendig. Ebenso müssen einige dieser Dokumente amtlich beglaubigt werden. Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen oder anderen offiziellen Schriftstücken kann jede öffentliche Stelle vornehmen, die über ein Dienstsiegel verfügt wie zum Beispiel: Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen, öffentliche Sparkassen, Pfarrämter und Notare. In den meisten Fällen entstehen für Übersetzung und Beglaubigung Kosten.

Anerkannt werden können die verschiedensten Zeugnisse und Qualifikationen wie zum Beispiel Schulabschlüsse (Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Mittlerer Schulabschluss), Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschule, Hochschulreife, International Baccalaureate Diploma) für eine berufliche Tätigkeit, Ausbildung oder Umschulung, zur Zulassung an einer Hochschule oder Fachhochschule, Akademischer Grad, Berufsabschlüsse, Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe, Abschlüsse im Bereich der sozialen Arbeit, Berechtigung, sich Ingenieur:in nennen zu dürfen, sowie Abschlüsse von Fachschulen und Berufsfachschulen.

Für die unterschiedlichen Berufsabschlüsse sind verschiedene Behörden zuständig. Der Anerkennungs-Finder auf www.anerkennung-in-deutschland.de unterstützt dabei, die zuständige Stelle zu finden.

Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?

Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben, kann ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beantragen. In diesem Verfahren wird die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verglichen und festgestellt, inwieweit wesentliche Unterschiede bestehen. Neben der Ausbildung kann auch die im In- oder Ausland erworbene Berufspraxis berücksichtigt werden. Liegen die erforderlichen Nachweise nicht vor, ist es möglich, eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung der beruflichen Kompetenzen (zum Beispiel ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe) durchzuführen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich nach den Gebührenregelungen der zuständigen Stellen und sind von dem individuellen Aufwand für die Durchführung der Verfahren abhängig. Über Details informiert die zuständige Stelle.

Wo gibt es vertiefende Informationen?

Im Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de erfahren Interessierte, wo und wie sie ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können. Ergänzend hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Telefon-Hotline eingerichtet. Interessierte erhalten in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.