Migration & Arbeitsmarkt Zahlen, Daten, Fakten: Zugewanderte Frauen auf dem Arbeitsmarkt

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Zugewanderte Frauen: eine heterogene Gruppe 

Es gibt eine große Vielfalt an zugewanderten Frauen. Ihre Situation und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind sehr unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Herkunftsland, dem Zuwanderungsgrund, dem Aufenthaltsstatus sowie der (Bildungs- und Berufs-)Qualifikation ab. 

  • Herkunftsland: Frauen aus EU-Staaten haben oft einfachere Zugangsmöglichkeiten zum hiesigen Arbeitsmarkt. Denn EU-Bürger:innen haben das Recht, in jedem EU-Staat ohne Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachzugehen. Auch ihre Qualifikationen werden meist leichter anerkannt. Frauen aus Nicht-EU-Staaten dürfen eine Beschäftigung in Deutschland nur mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel ausüben. Die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit muss in der Aufenthaltserlaubnis enthalten sein.  
  • Zuwanderungsgrund: Frauen, die gezielt zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen, sind oft besser vorbereitet und haben eine klare Perspektive. Diese Gruppe umfasst oft qualifizierte Fachkräfte, die gezielt rekrutiert werden, oder Studierende aus dem Ausland. Frauen, die als Schutzsuchende nach Deutschland kommen, stehen dagegen häufig vor großen Herausforderungen. Dazu gehören rechtliche Hürden, Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Qualifikationen, aber auch sprachliche Barrieren und Traumata. Besonders unter zugewanderten Frauen (im Vergleich zu zugewanderten Männern) ist der Familiennachzug zudem ein häufiger Zuwanderungsgrund. Frauen, die aufgrund des Familiennachzugs in Deutschland leben, stehen trotz Erwerbsmotivation oft zusätzlich vor Hürden, wie fehlenden passenden Beratungsangeboten und der herausfordernden Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die immer noch überwiegend zu Lasten von Frauen geht. 
  • Aufenthaltsstatus: Um in Deutschland zu arbeiten, brauchen Staatsangehörige aus Drittstaaten eine Arbeitserlaubnis. Fachkräfte mit ausländischer beruflicher Qualifikation können ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, erhalten erst im Laufe des Asylverfahrens Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Geflüchtete zudem Zugang zum Unterstützungssystem der Jobcenter, was die Arbeitsmarktintegration vereinfacht. Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in EU-Länder geflüchtet sind, haben von Anfang an Zugang zum Arbeitsmarkt und den Unterstützungsangeboten der Jobcenter. In der Regel haben es Frauen, die die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erfüllen, leichter auf dem Arbeitsmarkt, da ihre Beschäftigung für Arbeitgeber mit weniger Unsicherheit verbunden ist. Zudem können sie langfristig planen und in ihre Integration investieren, z.B. mit Sprach- und Qualifizierungskursen. 
  • Qualifikation: Für Zugewanderte aus EU-Staaten gibt es für bestimmte Berufsqualifikationen vereinfachte Regelungen zur Anerkennung, zum Beispiel durch den Europäischen Berufsausweis oder die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Durch die Richtlinie werden reglementierte Berufe automatisch in anderen EU-Staaten anerkannt. Das gilt unter anderem für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegefachkräfte, Hebammen sowie Architektinnen und Architekten (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2024). D. Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Zugewanderte aus Nicht-EU-Staaten ist hingegen mit einem aufwendigeren Anerkennungsverfahren verbunden. Insgesamt haben Frauen mit höherem Bildungsabschluss und spezifischer beruflicher Qualifikation meist gute Chancen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren – insbesondere in Berufen mit hohem Fachkräftemangel, zum Beispiel in der IT oder in der Pflege. Frauen mit niedrigerem Bildungsniveau und ohne anerkannte berufliche Qualifikation haben es dagegen in der Regel schwerer. Entscheidend für die Arbeitsmarktintegration sind zudem die Sprachkenntnisse: Gute Deutschkenntnisse werden in vielen Bereichen vorausgesetzt.

Woher kommen zugewanderte Frauen in Deutschland? 

2023 hatten rund 16,2 Millionen Menschen in Deutschland eine eigene Einwanderungsgeschichte. Die Hälfte von ihnen (8,1 Millionen) sind Frauen (vgl. Destatis 2024). Gut ein Drittel (33 Prozent) aller zugewanderten Personen kam 2023 aus anderen EU-Staaten, weitere 31 Prozent aus anderen europäischen Staaten und 20 Prozent aus asiatischen Ländern. Wichtigste Herkunftsländer waren die Ukraine (276.000 Personen in 2023), Rumänien (198.000 Personen), die Türkei (126.000 Personen), Polen (106.000 Personen) und Syrien (102.000 Personen) (vgl. Demografieportal).   


Mit einem Anteil von etwa 18 Prozent an zugezogenen Personen ist die Ukraine derzeit das bedeutendste Herkunftsland (vgl. Brücker et al. 2024a, S.1). Grund für die hohen Zahlen ist der russische Angriffskrieg, aufgrund dessen seit dem Frühjahr 2022 viele Menschen aus der Ukraine fliehen. Von den aus der Ukraine Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren) sind knapp zwei Drittel Frauen (vgl. Brücker et al. 2024b, S. 19). Geflüchtete Frauen aus der Ukraine machen aktuell also einen großen Teil der neu zugewanderten Frauen in Deutschland aus.


Steigende Beschäftigungsquote von ausländischen Frauen

Die Beschäftigungsquote von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland steigt bei beiden Geschlechtern. Die Beschäftigungsquote der Frauen stieg im Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte, die der Männer nur um 0,5 Prozentpunkte. Der Unterschied in den Beschäftigungsquoten zwischen Männern und Frauen verringert sich also. Mit 47,3 Prozent liegt die Beschäftigungsquote der Frauen aber weiterhin deutlich unter der Quote von 58,5 Prozent der Männer (vgl. Brücker et al. 2024a, S.2). 


Geschlechterunterschiede bei der Arbeitsmarktintegration 

Ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass die Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt (vgl. Brücker et al. 2024b, S.22ff.)  Insbesondere in den ersten Jahren nach der Ankunft in Deutschland steigt die Beschäftigungsquote für Frauen allerdings langsamer als für Männer. Der Bericht weist gleichzeitig darauf hin, dass der Anteil der Personen im Alter der Familiengründung (25 bis 35 Jahre) in der ausländischen Bevölkerung deutlich höher ist als in der restlichen Bevölkerung. So haben ausländische Staatsangehörige häufiger (kleine) Kinder im Haushalt, was aufgrund von Betreuungspflichten mit einer geringeren Beschäftigungsquote für Frauen einhergeht – wie auch bei deutschen Staatsangehörigen (vgl. ebd., S. 38ff.).
 

Zugewanderte, Geflüchtete, ausländische Staatsangehörige – wer ist gemeint? 

Beim Thema Migration werden Begriffe häufig synonym verwendet, obwohl sie sehr unterschiedliche Gruppen meinen. 
Zugewanderte sind Menschen, die im Ausland geboren wurden und im Laufe ihres Lebens in ein anderes Land umgesiedelt sind. 
Geflüchtete hingegen bezeichnet Personen, die aufgrund von Krieg, Gewalt oder Verfolgung dazu gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. So machen geflüchtete Frauen nur einen Teil der zugewanderten Frauen aus. 
Als ausländische Staatsangehörige werden in Deutschland Personen bezeichnet, die nicht die deutsche Staatangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch Staatenlose oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig sind ausländische Staatsangehörige nicht mit Zugewanderten gleichzusetzen. Zum einen können Menschen in Deutschland geboren sein und trotzdem keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen – dann gelten sie als ausländische Staatsangehörige. Zum anderen nehmen viele Zugewanderte die deutsche Staatsbürgerschaft an.