Welche Fördermöglichkeiten bieten sich bei der Agentur für Arbeit?
Kundinnen und Kunden, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind und sich selbstständig machen möchten, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, für die kein Rechtsanspruch besteht.
Was sind die Voraussetzungen für die mögliche Gewährung des Gründungszuschusses durch die Arbeitsagentur?
Der Gründungszuschuss kann gewährt werden, wenn die Gründerinnen und Gründer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) von mindestens 150 Tagen haben. Sie müssen darlegen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit verfügen. In Zweifelsfällen können Gründungsinteressierte an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung teilnehmen.
Der Agentur für Arbeit ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Dafür ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich, wie zum Beispiel von der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Fachverband und Kreditinstitut.
Wie gestalten sich Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschusses der Arbeitsagentur?
Der Gründungszuschuss erfolgt in zwei Phasen: Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung (Sozialversicherungen) geleistet. Wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden, können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gewährt werden.
Gibt es weitere Formen der (finanziellen) Unterstützung während der Gründungsphase?
Gründerinnen und Gründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, können die selbstständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleiten lassen. Ziel des Coachings ist, durch eine individuelle, zielgerichtete Einzelberatung bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen, um so die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.
Welche Fördermöglichkeiten bieten die Jobcenter?
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können Einstiegsgeld als monatliche Leistungen bis zu 24 Monate und sogenannte Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern) beantragen, wenn sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ob und in welcher Höhe das zuständige Jobcenter auf vorherigen Antrag diese Leistungen gewährt, entscheidet die persönliche Ansprechperson. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen bei dem zuständigen Jobcenter vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beantragt werden. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die jeweiligen Jobcenter.
Was umfasst das sogenannte Einstiegsgeld der Jobcenter?
Für den Antrag auf Einstiegsgeld als monatliche Geldleistung wird geprüft, ob es gelingt, durch die neue selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II zu beenden, und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollen Gründerinnen und Gründer dem Jobcenter mindestens eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Erlös- und Rentabilitätsvorschau sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens vorlegen.
Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage des monatlichen Regelbedarfs errechnet. Ergänzend dazu kann ein Betrag gewährt werden, der die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe des Haushaltes (Bedarfsgemeinschaft) einbezieht. Auch besondere persönliche Umstände können bei der Bemessung des Einstiegsgeldes berücksichtigt werden. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Was sind Leistungen des Jobcenters zur Eingliederung von Selbstständigen?
Bei der Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit können Darlehen und/oder Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Gefördert wird, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfsbedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes dauerhaft überwunden oder verringert wird. Die Tragfähigkeit der selbstständigen Tätigkeit soll nachgewiesen werden.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Zuschüsse bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro einmalig oder in monatlichen Raten. Vorrangig sind Darlehen zu gewähren. Diese können den Maximalbetrag für Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro überschreiten.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Für die Existenzgründung gibt es in Deutschland eine vielfältige Förderlandschaft. Zusätzlich zu den Förderinstrumenten des Bundes gibt es auch finanzielle Unterstützung in den einzelnen Bundesländern. Das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick.