Praxisbericht Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bericht aus der Praxis

Weißer Eimer mit Putzmittel und Putzlappen
© congerdesign / pixabay

Unsere Agentur ist eine seit 2006 in Berlin und Ostholstein ansässige Firma, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbietet, mit 19 festangestellten Mitarbeiterinnen. Wir haben ausschließlich weibliche Kräfte wobei wir auch Mitarbeiter sehr begrüßen würden, jedoch scheint das Thema „Haushalt“, auch im 21. Jahrhundert noch, größtenteils eine „Frauensache“ zu sein: Es gibt wenige männliche Bewerber. Tatsächlich wollen die meisten Haushalte auch gar keine männliche Reinigungskraft. Außerdem sind die Verdienstmöglichkeiten bei der Hausreinigung weiterhin nicht gut, womit das Thema aus einem weiteren Grund noch eine „Frauensache“ zu sein scheint. Es gibt in diesem Beruf, der kein Ausbildungsberuf ist, außerdem kaum Aufstiegsmöglichkeiten. Deshalb wird dieser Beruf mehrheitlich von Frauen ausgeübt, die keine Ausbildung haben und häufig noch nicht sehr lange in Deutschland sind.  Die Beschäftigung in einem privaten Haushalt ist aber eine anspruchsvolle Tätigkeit. Das „bisschen Haushalt“ setzt vielfältige Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, wie z.B. Materialkenntnis, womit reinigt man am besten einen Marmorfußboden oder ein Parkett, welche Reinigungsmittel eignen sich wofür, womit fängt man an und womit hört man auf. Es ist außerdem wichtig dienstleistungs,- und kundenorientiert zu denken und zu handeln. Somit haben Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen u.a. die Aufgabe, neue und auch alte Mitarbeitende fortwährend zu schulen und damit dafür zu sorgen, dass die Kenntnisse auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Besonders wichtig für die meisten Kundinnen und Kunden ist auch die Kommunikation mit unseren Mitarbeitenden, wodurch das Vorhandensein von entsprechenden Sprachkenntnissen einen hohen Stellenwert einnimmt.  Dadurch wird der Kreis an Bewerbenden, die diese Voraussetzung bereits mitbringen, begrenzt.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Mobilität unserer Mitarbeitenden und von potentiellen Bewerbenden.  Das ist vor allem in ländlichen Gebieten relevant. Sowohl ein Führerschein als auch ein Auto sind Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit, da nicht für alle Mitarbeitenden ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden kann. Viele Bewerbenden haben keinen Führerschein und können einzig aus diesem Grund nicht berücksichtigt werden. In den Städten sind die Mitarbeitenden, die täglich für mehr als einen Haushalt arbeiten, auf ein funktionierendes Nahverkehrssystem angewiesen.

Es geht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen nicht nur um Hilfe im Haushalt im engeren Sinne. Manche Firmen haben einen Vertrag mit Krankenkassen, für die Erbringung von Hilfe im Haushalt und der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder auch für die Hilfe im Haushalt und die Unterstützung im Alltag bei pflegebedürftigen Menschen Unterstützung  durch die Krankenkasse bedeutet, dass einer Person, die z.B. wegen Krankheit oder Schwangerschaft ausfällt, für eine gewisse Zeit eine Haushaltshilfe  ärztlich verordnet wird. In dem Fall übernimmt eine bzw. einer unserer Mitarbeitenden alles, was die Person bis zur Erkrankung selbst gemacht hat: Einkaufen, Kochen, Kinder in die Kita oder Schule bringen und/oder abholen, Bäder reinigen, Staubsaugen, Staubwischen, zur Post gehen… Die Relevanz von guten Verständigungsmöglichkeiten, die durch entsprechend vorhandene Sprachkenntnisse gegeben ist, wird an diesen Beispielen besonders deutlich. Je nach Anforderung können außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs für die Versorgung von Kindern nach einem Notfall, Fähigkeiten in der Küche oder auch entsprechende körperliche Voraussetzungen erforderlich sein, um z.B. ein 2- Jähriges Kind bis in die vierte Etage zu tragen. Die Aufträge über die Krankenkassen kommen sehr kurzfristig und sind sehr unterschiedlich, im Hinblick auf die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden, aber auch im Hinblick auf das benötigte Zeitvolumen: Mal braucht jemand sechs Stunden täglich Hilfe, mal alle zwei Tage oder einmal pro Woche, in einem Haushalt ist ein Säugling zu betreuen, in dem anderen ein Schulkind. Die Aufgaben und Anforderungen sind also sehr vielfältig, wodurch es nicht immer gelingt, passende Mitarbeitende sofort zur Verfügung stellen zu können, alle angefragten individuellen Bedarfe, im Hinblick auf Zeiten, zu erfüllen und gleichzeitig die im Arbeitsvertrag gewünschten Arbeitszeiten unserer Mitarbeitenden berücksichtigen zu können. Wir freuen uns über jeden Auftrag, den wir so übernehmen können, wie es unsere Klientinnen und Klienten benötigen.

Pflegebedürftige Klientinnen und Klienten, die über die Pflegekasse zu uns vermittelt werden, haben zusätzlich andere Bedürfnisse. Auch bei ihnen geht es darum, den Haushalt in Ordnung zu halten und Einkäufe zu erledigen, jedoch auch darum sie zum Arzt zu begleiten sowie um gemeinsame Beschäftigungen, um die pflegebedürftige Person aktiv am Leben teilhaben zu lassen. All das gehört zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe und bedarf fortwährender Schulung nach dem SBG XI.

Um diese Aufträge annehmen zu dürfen, müssen wir strenge Anforderungen erfüllen. U.a. müssen die Mitarbeitenden eine Schulung, im Umfang von 120 Stunden, absolviert haben. Normalerweise bewirbt sich niemand, der diese Anforderungen erfüllt. Das bedeutet, dass wir die Mitarbeitenden auf eigene Kosten schulen müssen.

Facharbeiterinnen und Facharbeiter sind knapp, und wie alle Arbeitskräfte in Deutschland ein teures Gut. Jede Firma kennt die verzweifelte Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so auch wir.

Die haushaltsnahen Dienstleister haben zudem eine große Konkurrenz: Die Schwarzarbeit.

In Deutschland findet geschätzt in 8 von 10 Haushalten Schwarzarbeit statt (DGB: Schwarzarbeit in Privathaushalten ist keine Lösung!)

Dafür gibt es verschiedene Erklärungen:

  • Eine Haushaltshilfe über einen Dienstleister zu beschäftigen, scheint auf den ersten Blick teurer zu sein als eine Haushaltshilfe, die man mit 15 bis 17 Euro bar bezahlt. Die Kundinnen und Kunden zahlen nicht nur die Arbeitszeit der Haushaltshilfe, sondern leisten eine Vorauszahlung für deren Urlaub, für deren Krankheitstage, Feiertage, deren Rente und Arbeitslosenversicherung.
  • Die Firmen sind verpflichtet, wie jedes andere Unternehmen auch, eine Umsatzsteuer, derzeit 19%, zu berechnen, was die Haushaltshilfe über einen Dienstleister, je nachdem was der Dienstleister für seine Leistung netto verlangt, um drei bis sechs Euro pro Stunde teurer macht.
  • Eine Haushaltshilfe, die sich bar etwas dazuverdienen will, ist leicht(er) zu finden. Wenn man eine Haushaltshilfe z.B. über die Minijob-Zentrale anstellen will, scheint das für viele Arbeitsuchende nicht so attraktiv zu sein, sodass sie davon Abstand nehmen.

Allerdings hat eine Beschäftigung bei einem Dienstleister für einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin viele Vorteile:

  1. Die Beschäftigten sind haftpflichtversichert: Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Mitarbeitenden gegenüber Schadensregulierungsansprüchen ab.
  2. Die Beschäftigten sind unfallversichert: Auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auch auf dem Rückweg sind sie abgesichert. Passiert ein Unfall, übernimmt die Unfallkasse die Lohnfortzahlung.
  3. Die Beschäftigten sind arbeitslosenversichert. Endet die Beschäftigung nach zwei Jahren, bekommen sie Arbeitslosengeld.
  4. Die Beschäftigten erwerben Rentenversicherungsansprüche. Frauen in prekären Beschäftigungen sind von Altersarmut mehr betroffen als Männer.
  5. Die Beschäftigten sind krankenversichert und bekommen dadurch auch Geld, wenn sie mal nicht arbeiten können. Sechs Wochen lang übernimmt die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber und ab dem 42. Tag übernimmt die Krankenkasse. Auch wenn die Kinder erkranken, können die Frauen und Männer zu Hause bleiben und das kranke Kind hüten, ohne Nachteile zu befürchten.

Es ergeben sich auch viele Vorteile für die Kundinnen und Kunden, die eine Haushaltshilfe über einen Dienstleister buchen:

  1. Es ist eine legale Beschäftigung und man macht sich nicht strafbar.
  2. Die Rechnungen für die Haushaltshilfe können von der Steuer abgesetzt werden.
  3. Es gibt die Möglichkeit einer Vertretung bei Erkrankung der regulären Haushaltshilfe.
  4. Die Auftraggeber müssen sich nicht mit den aktuellen Gesetzen auskennen, um eine Haushaltshilfe zu beschäftigen: Anmeldung, Lohnzahlung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und viele andere Dinge übernimmt der Arbeitgeber.
  5. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass die Reinigungskraft bei Krankheit abgesichert ist und keine Nachteile befürchten muss.

Was leisten überhaupt die Dienstleister?

Die Dienstleister übernehmen vielfältige Aufgaben:

  1. Sie kennen sich damit aus, welche Aufgaben in einem Haushalt anfallen. Es gibt eine persönliche Beratung und Planung, entsprechend der Wünsche und Vorstellungen der Kundschaft, vor Beginn einer Haushaltsreinigung.
  2. Sie kennen sich mit den Gesetzen und neuesten Bestimmungen bei Beschäftigungen aus und sind immer auf dem neuesten Stand.
  3. Sie kennen sich im Hinblick auf die neuesten Bestimmungen aus, wenn es um eine Haushaltshilfe geht, deren Einsatz von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen wird.
  4. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Krankenkassen die Beitragsabrechnungen und Beitragszahlungen fristgerecht erhalten.
  5. Sie sind dafür verantwortlich, gutes Personal einzustellen, dieses auch entsprechend fortzubilden und die Löhne pünktlich zu bezahlen.
  6. Sie sind verpflichtet in die Unfallkasse einzuzahlen.
  7. Sie organisieren Vertretungen.
  8. Sie stehen im engen Kontakt zur Kundschaft und zu den Mitarbeitenden.
  9. Sie gehen auf die individuellen Wünsche der Kundschaft, aber auch der Beschäftigten, ein.
  10. Sie sorgen dafür, konkurrenzfähige Arbeitgeber zu bleiben, die z.B. durch familienfreundliche Arbeitszeiten, einen attraktiven Arbeitsplatz schaffen.

Wie gestalten sich die Preise bei den Dienstleistern?

In abhängigen Beschäftigungen müssen sich Mitarbeitende auf Folgendes verlassen können:

  1. Dass der Lohn pünktlich und wie vereinbart auf dem Konto ist.
  2. Dass die Beiträge (Rentenkassen, Krankenkasse etc.) bezahlt werden.
  3. Wenn man krank ist, dass man auch krank sein darf, ohne Angst zu haben, dass man die Miete nicht pünktlich bezahlen kann.
  4. Vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten müssen vom Arbeitgeber so gestaltet werden, dass diese mit der eigenen Familie oder anderen Verpflichtungen zu vereinbaren sind.

Dies sind auch für unsere Angestellten essenzielle Punkte, die wir als Arbeitgeber auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zu respektieren und zu beachten haben. Daher muss der Dienstleister darauf achten, dass seine Preise so gestaltet sind, dass er als Unternehmen nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.

Deshalb setzt sich der Preis für haushaltsnahe Dienstleistungen folgendermaßen zusammen:

  • Der Lohn der Mitarbeitenden beträgt seit Oktober 2021 mindestens 12,00 Euro pro Stunde, wobei Mitarbeitende, die schon länger in einem Unternehmen beschäftigt sind, mehr bekommen. Mitarbeitende, die besonders gute Arbeit leisten oder besonders zuverlässig sind, werden üblicherweise einen höheren Stundenlohn erhalten.
  • Wenn Mitarbeitende zwei oder mehr Kundinnen/Kunden pro Tag haben, hat der Arbeitgeber die Wege zwischen zwei Kundinnen/Kunden mit mindestens 12,00 Euro zu vergüten. Auch bei Vertretungen vergütet er den Weg zum ersten Termin.
  • Nutzen Mitarbeitende das eigene Fahrzeug für die Fahrten zwischen den Kundinnen/Kunden, hat der Arbeitgeber pro Kilometer 0,30 Euro zu zahlen. Das ist besonders wichtig, wenn im ländlichen Gebiet die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder wenig vorhanden sind.
  • Viele Unternehmen im ländlichen Raum müssen Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Entweder sind dafür die Leasinggebühren zu zahlen oder Raten beim Kauf eines Fahrzeuges.
  • In den Arbeitsverträgen sollten verbindliche Arbeitszeiten festgelegt sein. Sagt ein Kunde, außerhalb einer Frist von 24 Stunde ab und wir können der oder dem Mitarbeitenden keinen Ersatzanbieten, ist die ausgefallene Arbeitszeit zu bezahlen, auch wenn der Dienstleister dafür kein Geld bekommt. Schließlich muss der bzw. die Arbeitnehmende mit einer bestimmten Summe am Ende des Monats rechnen können.
  • Der Dienstleister muss bei der Berechnung seines Stundensatzes den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch berücksichtigen, ebenso die gesetzlichen Feiertage, die unproduktiven Zeiten, wie z.B. die Fahrten zwischen den Kunden, die der Arbeitnehmer bezahlt bekommen muss,, die Lohnfortzahlung bei Krankheit, bei der der Arbeitgeber zwar einen Teil des Arbeitnehmerbruttos von der Krankenkasse erstattet bekommt, je nachdem welchen Umlagesatz er ausgewählt hat, also 50%, 60%, 70% oder 80 %, aber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vollständig geleistet werden muss, da die Arbeitgeberanteile dem Dienstleister nicht erstattet werden.
  • Miete, Strom, Internet und Telefon, Arbeitsmittel, Steuerberatung, Steuern (z.B. Gewerbesteuer), Pflichtbeiträge für die Handwerkskammer, Fortbildungen der Mitarbeitenden, eine oder mehrere Bürokräfte und Werbung, sind weitere Fixkosten.
  • Die Arbeitszeiten eines Dienstleisters sind u.U. von Montag bis Sonntag, teilweise auch bis spät in die Nacht. Wenn Mitarbeitende sich krankmelden, muss die Kundschaft informiert werden.
  • Zusatzleistungen und Zusatzzahlungen, wie z.B. zu Geburtstagen, Firmenjubiläen oder ein Zuschuss zur Fahrkarte, sind auch bei unseren Mitarbeitenden ein gern gesehenes Instrument, um sie zu motivieren und zu halten.
  • Nicht zuletzt muss der Dienstleister einen Gewinn erwirtschaften, um davon selbst leben zu können, da der Dienstleister, wie alle Selbstständigen, seine Renten- und Krankenversicherung selbst einzahlen muss.
  • Bei Prämienregelungen, wie z.B. der „Inflationsausgleichsprämie“, die ausschließlich von dem Arbeitgeber bezahlt wird, entsteht bei den Mitarbeitenden eine hohe Erwartungshaltung. Die Prämie wird geradezu eingefordert. Die Mitarbeitenden haben oft kein Bewusstsein dafür, dass die Prämie vom Arbeitgeber und nicht vom Staat selbst geleistet wurde.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind eine zunehmend systemrelevante Branche, in der zahlreiche gute, familienfreundliche Arbeitsplätze entstehen können. Sie leistet eine hochwillkommene und wirksame Hilfe im Alltag für Menschen mit Pflegegrad und bietet eine legale Alternative zur weitverbreiten Schwarzarbeit bei Reinigungstätigkeiten in privaten Haushalten. Allerdings gibt es noch eine Menge zu tun, um die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Unternehmen in der Branche das Potential dieses Zukunftsmarktes voll entfalten können.