Finanzielles Elektronischer Wiedereinstiegs­rechner berechnet mögliches Einkommen

Frau mit verschränkten Armen blickt in die Kamera, hinter ihr sitzen Leute an einem Meetingtisch
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Finanziell unabhängig zu sein, Geld zu verdienen für die Familie und etwas für die eigene Existenzsicherung im Alter zu tun: Das sind für viele Menschen zentrale Gründe, um nach einer Familienphase wieder in den Beruf einzusteigen. Das bestätigen Umfragen. Doch mit welchen Einkommen können berufliche Wiedereinsteiger:innen heute in ihrem Beruf ungefähr rechen? Und welche zusätzlichen Rentenansprüche lassen sich damit erwerben? Der interaktive Wiedereinstiegsrechner, ein Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beantwortet diese Fragen.

Einkommensstatistiken als Grundlage der Berechnung

Interessierte geben unter www.wiedereinstiegsrechner.de einige Daten, wie zum Beispiel Alter, Berufserfahrung, Bildungsabschluss und Branche, ein. Daraus ermittelt der Rechner das zu erwartende Bruttoeinkommen. Außerdem zeigt er, wie hoch der Nettoverdienst ist, nachdem Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. Der Ermittlung des Ergebnisses liegen unterschiedliche Einkommensstatistiken zu Grunde. Die Berechnung der steuerlichen Abzüge stützt sich auf die Annahme, dass auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 4 (für Verheiratete) oder 2 (für Alleinerziehende) eingetragen ist.

Geschätztes Gehalt sowie zusätzlicher Rentenanspruch

Die Herausgeber machen darauf aufmerksam, dass die Ergebnisse immer nur eine ungefähre Schätzung sind. Welches Gehalt sich tatsächlich erzielen lässt, hängt stark vom einzelnen Arbeitsplatz, der Länge der Familienphase und weiteren individuellen Faktoren ab. Die Ermittlung des zusätzlichen Rentenanspruchs erfolgt auf Grundlage des berechneten Nettolohns und der aktuellen Rentenformel. Auch dieser Wert ist daher nicht genau.

Einkommensentwicklung mit Bedenken

Der Wiedereinstiegsrechner stellt dem so ermittelten Einkommen und den zusätzlichen Rentenansprüchen jeweils die Werte gegenüber, die mit einem Minijob erzielt werden könnten. Es wird deutlich, dass der Minijob keine Alternative zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist und in Richtung Altersarmut führt. Schieberegler ermöglichen es, eine berufliche Entwicklung beziehungsweise eine Erhöhung des wöchentlichen Arbeitsumfangs anzugeben. Anschließend lässt sich ablesen, wie sich dies auf Verdienst und zusätzliche Rentenansprüche auswirkt.

Wer sich ausschließlich für die zu erwartenden zusätzlichen Rentenansprüche interessiert kann direkt auf der Startseite des Wiedereinstiegsrechners die dafür erforderlichen Angaben eintragen und gelangt dann direkt zur Ergebnisauswertung.