Finanzielles Elektronischer Wiedereinstiegs­rechner berechnet mögliches Einkommen

Beruflichen Wiedereinstieg fördern © iStock / damircudic

Finanziell unabhängig zu sein, Geld zu verdienen für die Familie und etwas für die eigene Existenzsicherung im Alter zu tun: Das sind für viele Menschen zentrale Gründe, um nach einer Familienphase wieder in den Beruf einzusteigen. Das bestätigen Umfragen. Doch mit welchen Einkommen können berufliche Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger vor dem Hintergrund ihrer Erwerbsbiografie heute in ihrem Beruf ungefähr rechnen? Und welche zusätzlichen Rentenansprüche lassen sich damit voraussichtlich erwerben? Der interaktive Wiedereinstiegsrechner, ein Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beantwortet diese Fragen.

Arbeitsmarktstatistik als Grundlage der Berechnung

Interessierte geben einige Daten in den Wiedereinstiegsrechner, wie zum Beispiel Alter, Berufserfahrung, Bildungsabschluss sowie Beruf und Branche, ein. Daraus ermittelt der Rechner das zu erwartende Bruttoeinkommen. Dieses basiert auf Durchschnittslöhnen von Beschäftigten mit ähnlichen Merkmalen, welche auf Basis der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung berechnet wurden. Außerdem zeigt der Rechner in Abhängigkeit der Lohnsteuerklasse, wie hoch der Nettoverdienst ist, nachdem Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. 

Geschätztes Gehalt sowie zusätzlicher Rentenanspruch

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse immer nur eine Schätzung sind. Welches Gehalt sich tatsächlich erzielen lässt, hängt stark vom einzelnen Arbeitsplatz und weiteren individuellen Faktoren ab. Die Ermittlung des zusätzlichen Rentenanspruchs erfolgt auf Grundlage des berechneten Bruttolohns und der aktuell gültigen Werte der Rentenformel, welche für den gesamten Zeitraum bis zum Renteneintritt unterstellt werden. Auch dieser Wert ist daher eine Schätzung.

Wer sich ausschließlich für die zu erwartenden zusätzlichen Rentenansprüche interessiert, kann direkt auf der Startseite des Wiedereinstiegsrechners die dafür erforderlichen Angaben eintragen und gelangt direkt zur Ergebnisauswertung.