Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld

Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Zweite Berichtsperiode) Stand 01.07.2022

Cover der Broschüre "Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld"

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor. Heute nahm Frau Bundesministerin Paus den Teilbericht mit Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld offiziell in Berlin entgegen und betonte dabei die politische Wichtigkeit der Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Beschäftigte.