Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf für mehr Qualität in Kitas

Zwei Kinder sitzen am Tisch, das vordere guckt direkt in die Kamera
Mehr Qualität in der Kinderbetreuung© BMFSFJ

Am 2. Dezember hat die zweite und dritte Lesung des Entwurfs für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) stattgefunden. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf zu. Mit dem neuen Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.


Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wir möchten jedem Kind den Zugang zu guter frühkindlicher Bildung in Kita und Kindertagespflege ermöglichen. Wenn wir Kinder von Anfang an in ihrer Entwicklung gut begleiten und fördern, beugen wir Bildungsungleichheit effektiv vor. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag. Wir setzen die Bundesmittel gezielt für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung, insbesondere auch für sprachliche Bildung ein und für bessere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf haben wir heute den nächsten wichtigen Schritt geschafft."


Qualität in sieben Handlungsfeldern weiterentwickeln

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können - sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.

Mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege

Der nächste Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in der 20. Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge. Die Arbeitsgruppe tauscht sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis aus.

Das KITa-Qualitätsgesetz

Das neue KiTa-Qualitätsgesetz wird das bisherige Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem neuen Gesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.