„Auszeit in OWL“ - Auszeichnung als Projekt der REGIONALE 2022 des Landes NRW Entwicklung von Kur-Angeboten für pflegende Angehörige

Dicker Baum, daneben eine Holzbank in der Abendsonne
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Das Projekt „Auszeit in OWL“ wird von der OstWestfalenLippe GmbH koordiniert und gemeinsam mit sieben Heilbädern der Region umgesetzt. Im Vordergrund des Projektes steht die Sensibilisierung und Begleitung von Kliniken und Pflegeeinrichtungen, um Kur- und Erholungsprogramme für pflegende Angehörige bei gleichzeitiger Schaffung von Versorgungsmöglichkeiten für die pflegebedürftigen Personen zu entwickeln. Die Kur-Angebote sollen pflegenden Angehörigen Erholung und Entlastung bieten und helfen, die individuelle Lebensqualität zu stärken. Die Heilbäder öffnen sich mit diesem Angebot einer neuen Zielgruppe. 

Das Projekt „Auszeit in OWL“ ist Teil des Landesprogramms „Kuren für pflegende Angehörige“, welches vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), Nordrhein-Westfalen, gefördert wird. „Auszeit in OWL“ wurde zudem im Rahmen der UrbanLand REGIONALE 2022 des Landes NRW ausgezeichnet, da es einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsprävention für die Region OstWestfalenLippe, für Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland leiste. Das Projekt wird in Kooperation mit der Nachbarregion Südwestfalen durchgeführt. Die Region hat den OWL-Projektansatz übernommen und kooperiert mit neun Kurorten und Heilbädern unter dem Motto „Auszeit in Südwestfalen – Kur-Angebote für pflegende Angehörige“. 

Beratung für pflegende Angehörige

In nur drei Schritten zur Kur: Pflegende Angehörige, die ihre eigene Gesundheit stärken möchten, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können, haben die Möglichkeit, sich über entsprechende Reha- und Präventionsangebote beraten zu lassen. Ansprechpartner:innen sind auf der Webseite der Kurberatungsstelle der Freien Wohlfahrtspflege zu finden. Zudem werden hier acht gute Gründe genannt, warum es sinnvoll sein kann, wieder mal auf sich acht zu geben. 

Daten

Laut Statistischem Bundesamt waren im Dezember 2019 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf Pflegebedürftigen (80 % beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden 2019 zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt.