Noch in dieser Legislaturperiode will die Koalition einen erneuten Anlauf bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige nehmen. „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.
Die seit Jahren anhaltenden Debatten über eine Versicherungspflicht Selbstständiger wurden in dieser konkreten Form aufgegriffen. Während sie einigen Akteur*innen im gesellschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Raum zu weit geht, sehen andere deutlichen Nachbesserungsbedarf im noch für dieses Jahr erwarteten Gesetzgebungsprozess.
Das „Haus der Selbstständigen“ legte Ende 2022 ein von Prof. Daniel Ulber erarbeitetes Gutachten zur „Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung“ vor, in dem er sich nach Abwägung zahlreicher Pro-und Contra-Positionen für eine – auch verfassungsrechtlich zulässige – Versicherungspflicht (auch) aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausspricht.
Die Vorstellung dieses Gutachtens dient als Grundlage einer Diskussion mit den ausgewiesenen Expert*innen
- Frau Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung
- Herrn Professor Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts
- Dr. Rolf Schmachtenberg, beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation zwischen dem Haus der Selbstständigen und der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund.
Datum: 28.06.2023
Beginn: 14:00 Uhr Ende: 16:00 Uhr
Ort: Kurfürstensaal der Landesvertretung Brandenburg in Berlin, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin
Bundesland
Berlin