Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen

Zwei kleine Mädchen am Schreibttisch - eine schreibt eine schaut zu
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Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai 2021 auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsförderung erhalten. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 haben Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Weitere Hintergrundinformationen finden Interessierte in den folgenden Beiträgen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.