Mit der Einwilligung von Nutzenden dieser Webseite verwendet das BMBFSFJ (Verantwortlicher) ein Webverhalten- Analysetool (Matomo), um das Angebot auf dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Dieses Skript ermöglicht die Speicherung bzw. den Zugriff auf die Endeinrichtung. Die verarbeiteten Daten werden nach 90 Tagen gelöscht. Nach Erteilung der Einwilligung oder Ablehnung wird das Banner für 365 Tage deaktiviert.
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt.
Verarbeitete Daten:
IP-Adresse,
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell,
Betriebssystem-Version,
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins,
aufgerufene URLs,
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site),
Verweildauer,
heruntergeladene PDFs,
eingegebene Suchbegriffe.
Technologie
Eingesetzt wird ein Tool, dass das Webverhalten analysiert (Matomo). Auf Basis der gesammelten Daten wird das Navigationsverhalten von Nutzenden erkannt und analysiert. Mit der Einbindung und der Auslieferung eines Skriptes (matomo.js) werden durch den Dienst Informationen auf der Einrichtung des Nutzenden gespeichert bzw. auf Informationen zugegriffen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert waren.
Zweck der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Verbesserung der Struktur und Gestaltung des Webseitenangebotes.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs unberührt. Die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung erscheint oben auf der Webseite, wenn Sie auf die Datenschutzerklärungen klicken.
Speicherdauer
Die Daten werden umgehend pseudonymisiert und nach 90 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen
Ab dem 01. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem „Ganztagsförderungsgesetz“ zugestimmt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der Grundschule wird ab August 2026 schrittweise eingeführt. Mit dem Rechtsanspruch soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die Familien entsteht, wenn das Kind/die Kinder eingeschult werden. Ein bedeutender Schritt für Eltern, die Familie und Beruf vereinbaren müssen.
Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai 2021 auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsförderung erhalten. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 haben Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Weitere Hintergrundinformationen finden Interessierte in den folgenden Beiträgen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.