Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen
Ab dem 01. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem „Ganztagsförderungsgesetz“ zugestimmt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der Grundschule wird ab August 2026 schrittweise eingeführt. Mit dem Rechtsanspruch soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die Familien entsteht, wenn das Kind/die Kinder eingeschult werden. Ein bedeutender Schritt für Eltern, die Familie und Beruf vereinbaren müssen.
Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai 2021 auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsförderung erhalten. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 haben Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Weitere Hintergrundinformationen finden Interessierte in den folgenden Beiträgen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.