Frühkindliche und schulische Bildung Formen der Kinderbetreuung

Kita: Erzieher:in ziehen Kindern Sicherheitwesten an
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Krippe, Kita, Vorschulbetreuung

Das System der Kindertageseinrichtungen bietet gut ausgebaute und verlässliche Strukturen. Auf Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Standards entwickeln die Einrichtungen ihre eigenen pädagogischen Konzeptionen. Daraus ergibt sich eine Vielfalt inhaltlicher und altersspezifischer Ausrichtungen für Kinder im Alter von null Jahren bis zur Einschulung. Gemäß den landesrechtlichen Vorgaben betreuen pädagogische Fachkräfte (Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieher:innen und Kinderpfleger:innen) Kinder in Gruppen in den kindgerecht und anregungsreich gestalteten Räumen der Einrichtungen.

Die Elternbeiträge können von Kommune zu Kommune variieren und hängen oft auch vom Angebot der Einrichtung ab. In der Regel sind die Angebote der örtlichen Kindertageseinrichtungen und die Elternbeiträge auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden veröffentlicht.

Für vertiefende Informationen zu den öffentlich geförderten Kindebetreuungsangeboten steht das örtliche Jugendamt beratend zur Verfügung.

BMFSFJ - www.familienportal.de - Ihre Beratung vor Ort -Jugendamtsuche 

Kindertagespflege: Tagesmütter und -väter

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld und gleichrangig mit der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Sie ist in drei Formen möglich: Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Tagespflegepersonen benötigen für ihre Tätigkeit eine so genannte Pflegeerlaubnis, die beim zuständigen Jugendamt beantragt und auf Basis einer Eignungsfeststellung mit Einzelgesprächen und Hausbesuchen beziehungsweise Raumbegehungen erteilt wird. Voraussetzungen sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie Nachweise über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder sowie einem Qualifizierungsseminar zur Kindertagespflege. Eine kontinuierliche Weiterbildung ist verpflichtend. Tagespflegepersonen können selbstständig oder angestellt tätig sein und in der Regel bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. In einigen Bundesländern ist es gestattet, dass sich Tagespflegepersonen zusammenschließen und in für diese Tätigkeit angemieteten Räumlichkeiten eine vom Jugendamt bewilligte Anzahl von Kindern betreuen (Großtagespflege).

Betreuung in der Kindertagespflege ist für Kinder zwischen null und 14 Jahren zulässig. Über Angebote und Kostenstrukturen vor Ort informiert das örtliche Jugendamt.

Online-Beratung Kindertagespflege des Bundesfamilienministeriums

Ganztagsschulen

In Deutschland hält mittlerweile jede zweite allgemein bildende Schule im Primarbereich (Grundschule) und Sekundarbereich I (bis zur 10. Klasse) Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler bereit. Eine Ganztagsschule hat in der Regel an mindestens drei bis vier Tagen pro Woche verlässlich bis etwa 16 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Es wird zwischen der offenen Ganztagsschule und der gebundenen Ganztagsschule unterschieden: In offenen Ganztagsschulen haben Schüler:innen am Vormittag und in den weiterführenden Schulen auch am Nachmittag verpflichtend Unterricht. Nach Schulschluss bieten Träger der Jugendhilfe Hausaufgabenbetreuung, Förderangebote und Freizeitaktivitäten an. Die Teilnahme ist freiwillig. In einer gebundenen Ganztagsschule verteilt sich der Unterricht auf die Vor- und Nachmittagsstunden. Stunden im Klassenverband und offene Angebote, Konzentrations- und Entspannungsphasen wechseln sich ab. Der Tagesablauf wird auch als rhythmisiert bezeichnet.

Die Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung gestalten die 16 Bundesländer. Beim Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes erfahren Interessierte, welche Schulen in ihrer Region Ganztagsangebote vorhalten. Die Kommune sowie die jeweilige Schulleitung halten dann vertiefende Informationen auch zu den Kostenstrukturen bereit. Das Portal www.ganztagsschulen.org des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informiert umfassend über den Ausbau der Ganztagesangebote in den einzelnen Bundesländern. Die Seite präsentiert Forschungsergebnisse und bietet unter „Häufige Fragen“ einen Antwortservice für Interessierte.

Verzeichnis der Kultusministerien der Länder

Kinderbetreuung durch Betreuungspersonen im Privathaushalt der Eltern – Kinderfrau, Kinderbetreuer:in

In dieser privat organisierten Kinderbetreuungsvariante werden die Kinder im Haushalt der Eltern betreut. Die Betreuungsperson arbeitet in der Regel nach Weisung der Eltern. Daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis, in dem die Eltern die Rolle des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin übernehmen. Umgangssprachlich werden die Betreuungspersonen auch als "Kinderfrau" oder "Kinderbetreuer:in" bezeichnet. Die Arbeitszeiten werden vertraglich geregelt. Bei dieser Form des Arbeitsverhältnisses kann - anders als mit einer Tagespflegeperson - auch vereinbart werden, dass die Betreuungsperson einen Teil der Hausarbeiten mit erledigt. Vertiefende Informationen zu organisatorischen, finanziellen und versicherungsrechtlichen Aspekten sind in der Rubrik „Alltag - Unterstützung im Haushalt“ zu finden. In Abgrenzung zur Kindertagespflege im Privathaushalt sind die Eltern für die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung alleine zuständig.

Babysitting

Babysitter:innen betreuen Kinder stundenweise gegen Entgelt im Haus der Eltern, insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden. Oft bieten Jugendliche in ihrer Freizeit diese Form der gelegentlichen Kinderbetreuung an. Für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Demnach muss eine Babysitterin beziehungsweise ein Babysitter mindestens 13 Jahre alt sein. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch in welchem Alter die Jugendlichen wieviele Stunden zu welchen Uhrzeiten babysitten dürfen. Die Eltern der Jugendlichen müssen der Tätigkeit zustimmen. In vielen Städten bieten zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Caritas oder Volkshochschulen spezielle Babysitterkurse (Babysitter-Führerschein) an.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Babysitting als ergänzende Kinderbetreuung ist eine Form Haushaltsnaher Dienstleistungen. Vertiefende Informationen zu organisatorischen, finanziellen und versicherungsrechtlichen Aspekten sind in der Rubrik „Alltag - Unterstützung im Haushalt“ zu finden.

Au-pair

Au-pairs sind junge Menschen in der Regel zwischen 18 und 25 Jahren, die in sogenannten Gastfamilien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Als Gegenleistung wirken Au-pairs an den laufenden familiären Aufgaben wie leichte Haushaltsarbeiten und Kinderbetreuung mit insgesamt grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich. Sie erhalten neben Kost und Logis ein Taschengeld und haben auch Anspruch auf freie Tage, Erholungsurlaub und sind zu versichern.

Vertiefende Informationen bietet die Bundesarbeitsagentur:

Merkblatt „Au-pair“ bei deutschen Familien, Bundesagentur für Arbeit

Au-pair Beschäftigung - Fragebogen für die Gastfamilie, Bundesagentur für Arbeit

Betreute Kinderspielplätze und Bauspielplätze

In einigen (großen) Städten in Deutschland gibt es sogenannte betreute Kinderspielplätze und Bauspielplätze. Das Angebot beinhaltet eine Betreuung auf dem Spielplatz, bei schlechtem Wetter besteht häufig die Rückzugsmöglichkeit in eine Bauwagen oder ein Spielhaus. Eltern mit Kindern ab 1,5 Jahren nutzen diese Form der Kinderbetreuung spontan oder regelmäßig, kurz- oder langfristig. Die Bauspielplätze richten sich mit ihrem pädagogisch betreuten Abenteuerspielplatzkonzept häufig eher an ältere Kinder.

Verzeichnis auf der Website des Bundes der Jugendfarmen und Aktivspielpätze e.V.