Kinderbetreuung verschiedene Modelle Gute Beispiele für gelingende Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Kinderhände die ein Schmetterlingsbild ausmalen
© Lucas Alexander / Unsplash

Vernetzte Kinderbetreuung – Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist als Ziel im Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) von 2005 definiert. Sie soll dem Wohl der Kinder Rechnung tragen und für Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Ziel der Vernetzung ist es, die Betreuungsinfrastruktur dem tatsächlichen Bedarf berufstätiger Eltern besser anzupassen. Dazu gehört die Entwicklung von neuen, sich gegenseitig ergänzenden Kinderbetreuungslösungen, die aus Vernetzung entstehen und die Stärken der beiden Betreuungssystem Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nutzen. Modelle sind zum Beispiel: ergänzende Randzeitenbetreuung durch Kindertagespflegepersonen in den Räumlichkeiten von Kindertageseinrichtungen, Betreuung durch Tagespflegepersonen in deren Haushalt sowie Hol- und Bringdienste zur Kindertageseinrichtung. Die örtlichen Jugendämter informieren, inwieweit kombinierte Kinderbetreuungslösungen finanziell unterstützt werden.

Familien(hilfe)zentren

In vielen Kommunen gibt es in ausgesuchten Stadtteilen sogenannte Familienzentren oder Familienhilfezentren, die neben Beratung und Unterstützung in unterschiedlichen familiären Lebenssituationen auch Angebote für Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vorhalten, mit dem Ziel, Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Immer mehr Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten mit Angeboten betrieblich unterstützter Kinderbetreuung, um einen frühen beruflichen Wiedereinstieg und eine bessere Abstimmung von Arbeits- und Betreuungszeiten zu ermöglichen. Hier ein Überblick über mögliche Modelle:

Belegplätze

Das Unternehmen erwirbt sogenannte Belegrechten gegen Gebühr in einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung oder bei Tagespflegepersonen und stellt die Plätze den Kindern von Beschäftigten zur Verfügung, bei denen Arbeitszeiten und Betreuungszeiten passgenau aufeinander abgestimmt sind.

Kooperation mit anderen Unternehmen

Mehrere Unternehmen kooperieren im Verbund mit einem Träger für Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen und ermöglichen ihren Beschäftigten so eine Kinderbetreuung mit passgenauen Betreuungszeiten.

Unternehmenseigene betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Das Unternehmen ist selbst Träger einer Kindertageseinrichtung oder beauftragt einen externen Träger damit, eine institutionelle Kinderbetreuungslösung für die Beschäftigtenkinder vorzuhalten, bzw. kooperiert mit Tagespflegepersonen für ein betriebsnahes Kindertagespflegeangebot.

Beispiele und vertiefende Informationen im Leitfaden „Unternehmen Kinderbetreuung - Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung“

Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“

Mehrgenerationenhäuser

Viele Mehrgenerationenhäuser in Deutschland bieten ergänzende Angebote zur Kinderbetreuung und Hausaufgabenhilfe an. Mehr Informationen zu dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Ferienbetreuung

Ferienbetreuungsangebote ergänzen bestehende Kinderbetreuungslösungen, um Schließungs- bzw. Urlaubszeiten zu überbrücken. Hier ein Überblick über mögliche Angebote:
Angebote der Kommunen

Vielerorts bieten Städte und Gemeinden Ferienprogramme an, in der Regel in Kooperation mit freien Trägerinnen und Trägern der Jugendhilfe, wie Diakonie, Caritas oder Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz und örtlichen Vereinen und Verbänden. Informationen zu entsprechenden Angeboten können Interessierte bei den örtlichen Jugendämtern erhalten. Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen im Internet Informationen. Teilweise ist eine Online-Anmeldung möglich.

Jugendämtersuche auf www.familienportal.de

Ferienbetreuungsangebote von Unternehmen und Institutionen

Immer häufiger  entlasten Unternehmen und Institutionen ihre Beschäftigten mit Kindern auch in der Ferienzeit und bieten zum Beispiel sommerliche Ganztagsferienbetreuung, Kinderreisen und die Möglichkeit zu einem internationalen Schülerinnen- und Schüler-Ferienaustausch.

Ferienreisen für Kinder und Jugendliche

Gerade für ältere Kinder und Jugendliche bieten Verbände und Institutionen Ferienreisen an. Beliebte Ziele sind die Nord- und Ostsee, aber auch Länder im Mittelmeerraum und Sprachreisen nach Großbritannien oder in die USA werden angeboten.

Qualitätskriterien für Ferienreisen für Kinder und Jugendliche, entwickelt vomBundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

Notfallbetreuung

Im Alltag berufstätiger Eltern treten trotz einer zuverlässigen Regelbetreuung des Kindes immer mal wieder Situationen auf, die punktuelle ergänzende Betreuung notwendig machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kindertageseinrichtung wegen Personalfortbildung geschlossen hat, das Kind krank ist und nicht die Regelbetreuungseinrichtung oder Tagespflegeperson besuchen kann oder wenn bei den Eltern kurzfristig eine Dienstreise ansteht und die Betreuung nicht im eigenen familiären Netzwerk gewährleistet werden kann.

Betrieblich unterstützte Notfallbetreuung

Für eine betrieblich unterstützte Notfallbetreuung gibt es verschiedene Modelle: Das Unternehmen verfügt über ein eigenes Netzwerk von potentiellen Betreuungspersonen und koordiniert die Vermittlung selbst; das Unternehmen beauftragt einen Familiendienstleister mit der Aufgabe der Vermittlung oder kooperiert mit anderen Unternehmen und unterhält mit diesen gemeinsam ein Netzwerk von punktuell zur Verfügung stehenden Betreuungspersonen.

Beispiele bietet die Unternehmensplattform „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit dem DIHK.

„Leihoma“ und „Leihopa“

Eine Form der ergänzenden Kinderbetreuung bieten sogenannte Leihomas und Leihopas. Das sind Seniorinnen und Senioren, die gerne junge Familien, berufstätige Eltern und Alleinerziehende unterstützen und ehrenamtlich oder gegen ein geringes Entgelt die Kinder stundenweise betreuen und versorgen. Ziel ist es, dass sich über die gemeinsamen Aktivitäten der Leihgroßeltern mit den Leihenkeln eine vertrauensvolle Beziehung zwischen den Generationen entwickelt, die es auch einmal erlaubt, dass die Leihgroßeltern im Notfall bei der Kinderbetreuung einspringen. Oft gibt es diese Angebote in Form von Projekten bei Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie. Auch verschiedene Mehrgenerationenhäuser bieten einen Großelternpatendienst an: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Kinderhotels

Wer auf Dienstreise ist und niemand aus dem sozialen Umfeld die Betreuung des Kindes oder der Kinder über Nacht übernehmen kann, kann in einigen Städten auf die Dienstleistungen sogenannter Kinderhotels zurückgreifen.