FAQ Aufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters

Gebäude mit Logo der Bundesagentur für Arbeit
© pixelio.de / D. Klaus-Uwe Gerhardt

Was sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürger:innen sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt und stellt dafür bundesweit ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen zur Verfügung. Die Agenturen für Arbeit beraten und vermitteln Ausbildungs- und Arbeitsuchende, bieten Berufsberatung an, fördern die berufliche Eingliederung behinderter Menschen, zahlen Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld aus und sind ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber:innen bei den verschiedenen Fragen der Personalpolitik.

Im Rahmen der Vermittlung können die Agenturen für Arbeit mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel Qualifizierungen oder Eingliederungszuschüssen unterstützen.

Außerdem gehören zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und die Führung von Arbeitsmarktstatistiken.

Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Zudem sind ihr auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Wer ist Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit?

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit sind Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach dem Sozialgesetzbuch III) haben oder Personen, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I, noch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) haben. Grundsätzlich kann sich jede Person als Ratsuchende: an die zuständige Agentur für Arbeit wenden, wenn eine Beratung zur (beruflichen) Situation auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt gewünscht ist sowie kein Vermittlungswunsch an die Bundesagentur für Arbeit geäußert wird und nicht bereits eine Arbeitsuchend-  oder Arbeitslosmeldung vorliegt.

Wofür sind die Jobcenter zuständig?

Die lokalen Jobcenter im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt gewähren Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) und unterstützen Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Neben dem Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Mehrbedarfe (im Fall von zum Beispiel Schwangerschaft, Alleinerziehung) sowie Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt und für mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.

Ziel der Arbeit der Jobcenter ist es, Arbeitslosengeld-II-Empfänger:innen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, sie zu informieren, zu beraten und zu vermitteln. Dies kann über verschiedene Wege wie zum Beispiel die Förderung von beruflicher Weiterbildung oder die Zahlung von Eingliederungszuschüssengeschehen. Auch kommunale Leistungen wie psychosoziale Beratung, Suchtberatung oder Schuldnerberatung werden abgedeckt.

Wer ist Kundin oder Kunde des Jobcenters?

Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II), gehört in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Jobcenter im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.