WoB-Index Frauenanteil in Führungsgremien öffentlicher Unternehmen steigt nur langsam

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Frauenquote für Aufsichtsräte zeigt Wirkung: Sie verändert nicht nur die Zusammensetzung von Führungsgremien, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur in Deutschland aus© iStock/Fizkes

Am 27. Oktober 2023 stellte die Initiative FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. den im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerin erstellten Public Women-on-Board-Index (WoB-Index) vor. Die Studie zeigt, dass eine paritätische Besetzung der Führungsgremien öffentlicher Unternehmen in Deutschland noch nicht erreicht ist.

In den Aufsichtsgremien der 262 größten Unternehmen mit Bundes- und Landesbeteiligungen stieg der Frauenanteil nur um 1,3 Prozentpunkte auf 37,1 Prozent, in den Geschäftsführungsgremien um 2,5 Prozentpunkte auf 25,7 Prozent.

Lisa Paus: "Bundesbeteiligungen sollten mehr Engagement für gleichberechtigte Teilhabe zeigen. Wir haben mit den gesetzlichen Vorgaben ganz bewusst den Druck auf die öffentlichen Unternehmen erhöht. Jetzt gilt es, mehr Frauen in Führungspositionen, in die Aufsichtsräte, Geschäftsführungen und die obersten Managementebenen zu berufen. Rein männlich besetzte Vorstände und Führungsetagen sollten möglichst bald Geschichte sein. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Die Vorgaben sind deshalb für öffentliche Unternehmen strenger als für die Privatwirtschaft."

Zweites Führungspositionen-Gesetz

Das seit 2021 geltende Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst zu machen. Mit dem Gesetz wurde die feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes ausgeweitet.

Zentrales Element des FüPoG II ist zudem das Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in deutschen Großunternehmen sowie Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Für die Top-Managementebenen unterhalb des Vorstands müssen sich große Unternehmen Zielvorgaben für den Frauenanteil setzen. Wer sich die Zielgröße Null setzt, muss dies begründen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können sanktioniert werden.

Frauenanteil steigt nur langsam

Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der 104 untersuchten Bundesbeteiligungen liegt mit 37,8 Prozent über dem Gesamtdurchschnitt. In der Hälfte der Aufsichtsgremien der Bundesbeteiligungen beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, während fast ein Drittel der Aufsichtsgremien mindestens paritätisch besetzt sind. 

Bei den Top-Managementorganen der Bundesbeteiligungen liegt der Frauenanteil bei 28,3 Prozent. Neun dieser Bundesbeteiligungen hatten zum Erhebungszeitpunkt des Public WoB-Index noch eine frauenfreie Top-Managementebene. Insgesamt ist der durchschnittliche Frauenanteil in den Leitungsgremien der Unternehmen, die unter die Mindestbeteiligung fallen, deutlich stärker auf 32,6 Prozent gestiegen.

Zielgröße Null bleibt ein Problem

Von den 262 untersuchten öffentlichen Unternehmen müssen 127 Zielgrößen für den Aufsichtsrat, das Top-Management und die beiden obersten Managementebenen festlegen, da sie der Mitbestimmung unterliegen oder börsennotiert sind.

Allerdings liegen nur von 89 dieser Unternehmen Zielgrößen vor. Und trotz der mit dem FüPoG II eingeführten sanktionsbewehrten Begründungspflicht geben 14 Unternehmen weiterhin die Zielgröße Null an, planen also keine Frauen in der Unternehmensführung.


Der Public WoB-Index im Überblick

Der Public Women-on-Board-Index von FidAR ist die bedeutendste repräsentative Studie zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen von Frauen und Männern in öffentlichen Unternehmen in Deutschland.

Der Public WoB-Index wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Studie wird von FidAR unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Michèle Morner, Inhaberin des Lehrstuhls für Führung, Personal und Entscheidung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, erstellt.